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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Bungalows zur Beherbergung sowie für alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Ferienparks am Däbersee. Geschäftsbedingungen von Seiten des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Bestandteile dieser AGB ist die Preisvereinbarung sowie die Hausordnung. Im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung des Objektes besteht für den Gast bei schuldhaftem Handeln des Inhabers Versicherungsschutz. Das Bedingungswerk des Versicherungsvertrages kann bei Bedarf eingesehen werden. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist für den Eigentümer mit versichert.
Vertragsabschluss Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Ferienpark am Däbersee den Abschluss eines Mietvertrages und möglicherweise auch andere Leistungen verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht. Eine Buchung kann telefonisch, schriftlich, mittels Anmeldeformular oder per e-mail erfolgen. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Leistung bestellt und – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – zugesagt worden ist. Vertragspartner sind der Ferienpark am Däbersee und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Ferienpark gegenüber, zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner
Bezahlung Bei Reservierung/Buchung kann eine Anzahlung in Höhe bis zu 20 % des Gesamtpreises berechnet werden. Die Zahlung oder Restzahlung des Gesamtmietpreises erfolgt am Tag der Abreise und jeweils in einer Summe für alle gemeldeten Personen. Die Gesamt- oder Restzahlung kann in bar gezahlt werden, in Ausnahmefällen auch per Rechnung erfolgen.
Rücktritt des Gastes, Stornierung Der Rücktritt vor Mietbeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt hat aus Beweissicherungsgründen schriftlich, per Fax oder e-mail zu erfolgen. Wird von dem Mietvertrag im Ganzen zurückgetreten, so verliert der Ferienpark am Däbersee den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. Der Rücktretende hat jedoch eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten folgende pauschale Rücktrittsgebühren:
Rücktritt bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Gesamtmietpreises Rücktritt bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Gesamtmietpreises Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Gesamtmietpreises Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Gesamtmietpreises weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtmietpreises
Die Stornogebühr für Arrangement-Angebote beträgt 50 % des Angebotspreises.
Sofern sich der Rücktritt vom Mietpreis nur auf Teile der Gruppe bezieht (Verringerung der Teilnehmerzahl), so vermindert sich der Mietvertrag um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Ferienparks; es sei denn, eine andere Vertragsregelung liegt vor. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Rücktritt durch den Ferienpark am Däbersee Der Ferienpark kann vom Vertrag zurücktreten: ohne Einhaltung einer Frist bei grob ungebührlichem Verhalten der Reiseteilnehmer, welches dem Ansehen des Ferienparks schadet. ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht ein hält. wenn die Durchführung der Vermietung infolge, außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unruhen, behördliche Anordnung, etc.) die bei Mietvertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Mietvertrag durch den Ferienpark gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Mietzeit noch zu erbringenden Leistungen vom Gast eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bungalowbereitstellung, Nutzung und Schäden Die Nutzung der Bungalows kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 10:00 Uhr oder nach Vereinbarung erfolgen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Bungalows bedarf der vorherigen Zustimmung des Ferienparks. Das Mitbringen von Haustieren ist nach Absprache gestattet. Der Gast verpflichtet sich, die angemietete Wohneinheit nebst Inventar pfleglich in ordentlichem Zustand zu halten bzw. zu hinterlassen. Dazu gehören auch das Abspülen von Geschirr und die Entsorgung von Glas, Müll und Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Die Zahlung einer Endreinigungsgebühr entbindet nicht von dieser Pflicht. Sollten während Ihres Aufenthalts Schäden am Mietobjekt oder dessen Ausstattung auftreten, muss der Inhaber unverzüglich benachrichtigt werden. Soweit Sie für den Schaden verantwortlich sind, ist er von Ihnen bzw. Ihrer Versicherung zu ersetzen. In der Heizperiode ist beim Verlassen der Bungalows die Heizung auszuschalten. Bei der Abreise kontrollieren Sie alle Räume nach von Ihnen zurückgelassenen Sachen und schließen alle Fenster. Fundsachen werden bis zu 14 Tage verwahrt und bei Nachfrage kostenpflichtig zugesandt. Danach erfolgt die Entsorgung. Die Schlüssel sind am Abreisetag in der Gaststätte bzw. Rezeption abzugeben. Bei Schlüsselverlust trägt der Gast die Kosten für eine Ersatzbeschaffung bzw. Schloßauswechselung.
Haftungsausschluss Der Ferienpark am Däbersee haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen von Dritten erbracht werden (z. B. Kutschfahrten, Ausstellungen, Führungen, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.). Keine Haftung besteht bei Einbruch, Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte, Gepäck und auf dem Gelände abgestellten Fahrzeugen.
Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, Waldsieversdorf. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle von unwirksamen Bestimmungen treten solche, die dem Zweck des Gewollten möglichst nahe kommen.
Bankverbindung
Kto.-Inhaber: BICON Dienstleistungs GmbH
IBAN: DE06 1709 2404 0007 0047 96
BIC: GENODEF1FW1
Stand: Januar 2008
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